Ziel der Aufforderung ist eine verbesserte Zusammenarbeit von nationalen Behörden (Ministerium oder entsprechende Behörde) und beruflichen Aus- und Weiterbildungsakteuren.
Nationalen Behörden, die für die berufliche Aus- und Weiterbildung zuständig sind und Teilnahmeland des Erasmus+ Programm sind, sind Vorschlag berechtigt.
Förderfähige Länder sind:
- die 28 EU-Mitgliedstaaten,
- die EFTA/EWR-Länder: Island, Liechtenstein und Norwegen,
- EU-Kandidatenländer: die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und die Türkei,
- potenzielle Kandidatenländer der EU: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Serbien.
Weitere Informationen unter: http://eacea.ec.europa.eu/erasmus-plus/funding/comprehensive-policy-frameworks-for-continuing-vet_en
bzw. direkt zur deutschsprachigen Aufforderung: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/de//TXT/PDF/?uri=OJ:JOC_2015_031_R_0006&from=EN
(Quelle: Europäische Kommission)