Das Förderprogramm im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie soll Existenzgründerinnen und Existenzgründer bzw. Übernehmerinnen und Übernehmer kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in den Anfangsjahren (drei Jahre) unterstützen.
Der Zuschuss kann in den Bereichen Investitionen, Personalausgaben, technische Beratungs- und Entwicklungsleistungen genutzt werden. Die Mittel stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Die Fördergrundsätze sind bis zum 31. Dezember 2017 gültig.
Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Internetseite der ILB.
(Quelle: ILB)